Wie meldet man ein Bedenken?

Wie meldet man ein Anliegen?

Jeder Mitarbeitende, der ein Anliegen hat und in gutem Glauben davon ausgeht, dass gegen ein Gesetz, eine Richtlinie oder den Sanofi-Verhaltenskodex verstoßen wurde oder werden soll, ist verpflichtet, dieses auch vorzubringen. Diese Anliegen sollten an die Speak-up-Helpline gemeldet werden, die als sicherer Kanal von einem Drittanbieter betrieben wird, und von der Abteilung für Ethics and Business Integrity überwacht wird.

Meldungen an die Speak-Up-Helpline können über ein Web-Formular oder über eine gebührenfreie Nummer erfolgen, die für Mitarbeiter*innen, Auftragnehmer*innen und Geschäftspartner*innen in mehreren Sprachen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar ist. Das System ermöglicht es Berichterstattenden, ihre Meldungen zu überprüfen und nachzuverfolgen, und damit auch zu sehen, ob Antworten, Aktualisierungen oder auch Anforderungen, weitere Details oder Informationen zu liefern, veröffentlicht wurden.

Die Meldung von Bedenken kann anonym erfolgen; allerdings kann die Anonymität die Möglichkeiten einschränken, ein Bedenken vollständig und gründlich zu bewerten oder zu untersuchen.

Neben der Speak-Up-Helpline können Mitarbeitende ihre Bedenken auch bei ihren Vorgesetzten, der Personalabteilung oder über einen anderen Kanal vorbringen, den der Mitarbeitende als den für sich am besten geeigneten ansieht. Unabhängig davon, welchen Weg ein Mitarbeiter für sein Speak-Up nutzt, darf er/sie deswegen nicht diszipliniert oder diskriminiert werden, solange er/sie in gutem Glauben und ohne böswillige Absicht handelt, und zwar selbst wenn sich die gemeldeten Fakten als unrichtig erweisen oder keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Jeder Mitarbeitende, an den ein Anliegen gemeldet wurde, muss dieses umgehend bei der Speak-Up-Helpline oder dem zuständigen Geschäftspartner für Ethics and Business Integrity vorbringen.